Bundesrat setzt auf Innovationspark in Dübendorf

Der Bundesrat hat am Mittwoch einen Grundsatzentscheid für den Innovationspark gefällt. Er will dafür 70 Hektaren in Dübendorf reservieren. Ausserdem soll der heutige Militärflugplatz künftig auch der zivilen Luftfahrt dienen.

Vergr?sserte Ansicht: Innovationspark Dübendorf
Auf 70 Hektaren Land soll in D¨¹bendorf ein Innovationspark entstehen. (Bild: Kees Christiaanse / ETH Z¨¹rich)

Am Flughafenkopf des heutigen Milit?rflugplatzes D¨¹bendorf soll der Hubstandort Z¨¹rich des nationalen Innovationsparks entstehen. Der Bundesrat hat hierzu eine Fl?che von etwa 70 Hektaren reserviert. Diese soll dem Kanton Z¨¹rich in mehreren Etappen zur Verf¨¹gung gestellt werden. Bis Ende 2014 werden die Einzelheiten dieser Landabgabe gekl?rt - dann wird der Bundesrat ¨¹ber die konkrete landesweite Ausgestaltung des nationalen Innovationsparks entscheiden und das Gesch?ft ans Parlament ¨¹berweisen.

Dazu hat der Bundesrat am Mittwoch einen Grundsatzentscheid gef?llt: Demnach soll der schweizerische Innovationspark mit je zwei Hub- und Netzwerkstandorten starten.

Die beiden Hubstandorte kommen im Umfeld der ETH Z¨¹rich und der EPFL zu liegen. Dabei sei f¨¹r D¨¹bendorf (Hub Z¨¹rich) ein anderes Ausgestaltungsmodell als f¨¹r den Hub Lausanne vorgesehen, teilt der Bundesrat mit. Als Netzwerkstandorte vorgesehen sind das Projekt des Kantons Aargau (mit Beteiligung des Paul Scherrer Instituts PSI) und das Projekt der Nordwestschweiz (Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Jura, in das auch das ETH-Departement Biosysteme D-BSSE einbezogen ist). Der Bundesrat hat ein entsprechendes, von den Kantonen erarbeitetes Konzept best?tigt.

Das Staatssekretariat SBFI wird nun eine Botschaft zum Innovationspark ausarbeiten. Die Debatte dar¨¹ber ist im Parlament f¨¹r 2015 vorgesehen.

Ziviles Flugfeld

Ausserdem hat der Bundesrat entschieden, dass der Milit?rflugplatz D¨¹bendorf k¨¹nftig auch als ziviles Flugfeld dienen kann. Dazu will der Bund mit der ?Flugplatz D¨¹bendorf AG? Vertragsverhandlungen ¨¹ber den Betrieb eines k¨¹nftigen Flugfeldes mit Bundesbasis aufnehmen. Vorgesehen ist eine Betriebsdauer von 30 Jahren.

Das k¨¹nftige Flugfeld soll vor allem der Gesch?ftsfliegerei, der Leichtaviatik und f¨¹r Werkfl¨¹ge offenstehen. Weiterhin auf dem Flugfeld stationiert bleiben die Armee mit einer Helikopterbasis und die Schweizerische Rettungsflugwacht Rega. ?Mit diesem Konzept ist ein wirtschaftlicher Betrieb m?glich, ohne dass die Umgebung des Flugplatzes durch den Flugbetrieb ¨¹berm?ssig belastet wird?, schreibt der Bundesrat.

Z¨¹rich begr¨¹sst Bekenntnis zum Innovationspark

In einer Medienmitteilung begr¨¹sst der Z¨¹rcher Regierungsrat den Entscheid, dem Kanton Z¨¹rich f¨¹r den Innovationspark Z¨¹rich 70 Hektaren Land auf dem Flugplatz D¨¹bendorf zur Verf¨¹gung zu stellen: ?Die Freigabe des Landes durch den Bund ist ein wichtiger Schritt. Sie erlaubt es, die raumplanerischen und organisatorischen Grundlagen f¨¹r den Hubstandort Z¨¹rich als Teil des nationalen Innovationsparks rechtzeitig bis Mitte 2015 zu schaffen?.

Mit Bedauern nimmt die Kantonsregierung hingegen zur Kenntnis, dass der Bund den bisherigen Milit?rflugplatz k¨¹nftig als ziviles Flugfeld mit Bundesbasis nutzen m?chte. Er habe nach wie vor Vorbehalte gegen¨¹ber dem geplanten Flugbetrieb.

Die ETH Z¨¹rich unterst¨¹tzt den Innovationspark in D¨¹bendorf seit 2004 mit Planungen, Vergleichs- und Machbarkeitsstudien und arbeitet auch eng mit dem Verein ?Swiss Innovation Park? und den Kantonen an der Konkretisierung des Projekts.

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